Kein Stress mit den Nachbarn beim Wohnungsverkauf in Hilden:
Ein Blick auf die Veräußerungsbeschränkung
Der Wohnungsverkauf in Hilden kann eine stressige Angelegenheit sein, besonders wenn die Nachbarn ein Wörtchen mitzureden haben. Gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) können Nachbarn durch die sogenannte Veräußerungsbeschränkung Einfluss auf den Verkaufsprozess nehmen. Wie kann man jedoch seine Wohnung ohne unnötigen Stress verkaufen?
Die Veräußerungsbeschränkung, die durchaus zum Stolperst ein werden kann, ist nicht in jeder Eigentümergemeinschaft relevant. Ein Blick in die Gemeinschaftsordnung oder das Grundbuch ist ratsam, denn dort muss gemäß § 12 WEG eine Veräußerungsbeschränkung festgehalten sein. Fehlt dieser Eintrag, können die Nachbarn sich über potenzielle Käufer beschweren, doch ein Mitspracherecht haben sie nicht. Die Rechtskraft dieser Beschränkung tritt erst durch den Eintrag ins Grundbuch ein. Falls eine Veräußerungsbeschränkung vorliegt, ist die Zustimmung der übrigen Eigentümer beim Wohnungsverkauf in Hilden unverzichtbar. Nur mit dieser Zustimmung wird der Vertrag mit dem Käufer rechtswirksam. Der § 12 WEG dient dazu, den übrigen Eigentümern die Möglichkeit zu geben, den Verkauf an einen als problematisch eingestuften Interessenten zu verhindern.
Doch keine Panik: Der spießige Nachbar kann nicht willkürlich jeden Interessenten ablehnen. Gemäß § 12 WEG muss ein einschlägiger Grund vorliegen, um von dieser Regelung Gebrauch zu machen. Zudem ist die Meinung eines einzelnen Nachbarn selten ausschlaggebend. Es gibt drei verschiedene Verfahren, wie die Eigentümergemeinschaft über den Verkauf entscheiden kann, und diese sollten ebenfalls im Grundbuch vermerkt sein.
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